Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im August 2006 in Kraft getreten, hat anfangs für viel Verwirrung gesorgt. Inzwischen hat sich einiges geklärt.
Das AGG will Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen vor Benachteiligung schützen. Von Arbeitgebern und Dienstherren verlangt das Gesetz aktives Handeln, sowohl im Sinne der Prävention, als auch um bereits erfolgte Benachteiligung zu unterbinden. Damit tun sich noch immer viele Organisationen schwer, denn Benachteiligungen sind ein Tabu-Thema am Arbeitsplatz.
Wir bieten Ihnen mit einem Workshop zur AGG-Beschwerdestelle Unterstützung an.
Der Workshop beginnt mit einem Kurzeinstieg in das AGG, d.h. mit dem Wichtigsten zu den gesetzlichen Regelungen im Arbeitsbereich.
Weiter geht es zu den Organisationspflichten der arbeitgebenden Seite bzw. Dienststelle ( §12) sowie der Beschwerde.
Der nächste Schritt heißt dann: AGG-Beauftragte, Ansprechperson, Beschwerdestelle. Oder wie nennen Sie sich? Wer ist AGG-Beauftragte/-r oder Ansprechperson bzw. wie wird frau/man das? Und wie lautet Ihr Auftrag?
Stellen Sie sich u. a. folgende Fragen: Welche Aufgaben sind Ihnen übertragen worden oder kommen auf Sie zu? Mit welchen Rechten und Pflichten hat man Sie ausgestattet?
Unser Workshop wendet sich sowohl an Institutionen, die § § 12, 13 AGG noch installieren müssen, als auch an Arbeitgebende/Dienststellen, die reflektieren möchten, was fehlt oder was in „ihrem“ Beschwerdeverfahren möglicherweise verändert werden sollte. Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle sowie Interessierte, die überlegen (oder aufgefordert wurden), die Tätigkeit in der Beschwerdestelle zu übernehmen, sind ebenfalls ausdrücklich angesprochen.
Eine Pdf mit allen Veranstaltungsdaten zu dem jeweils nächsten Termin finden Sie in der Rubrik Schulungen in der blau unterlegten Menüleiste.
Selbstverständlich informieren wir Sie gerne persönlich. Sie erreichen uns mit einer E-Mail an susanne.zander@top-akademie.de oder über die Rufnummer 0231 / 5677 88 88.