Datenschutz ist für das Aufgabenfeld der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gleich in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: zum einen mit Blick auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in der Dienststelle, zum anderen für die Absicherung der in der Gleichstellungsarbeit von ihr selbst gesammelten Daten.