Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat für viel Unruhe in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gesorgt. 2006 in Kraft getreten, soll das Gesetz Beschäftigte im Arbeitsleben vor Benachteiligung schützen. Arbeitgeber sind zur Prävention aufgerufen.
Doch bei der Umsetzung in die Praxis stellen sich zahlreiche Fragen: Wie könnte diese Prävention konkret aussehen? Beschäftigte Frauen und Männer haben das Recht sich zu beschweren – doch bei wem? Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber und Dienstherren dazu, die Beschwerde anzunehmen, zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen. Eine Beschwerdestelle ist einzurichten. Die Ausstattung der Beschwerdestelle, ihre Rechte und Pflichten sowie die Rolle der Ansprechperson(en) gilt es zu klären. Vereinbarungen oder Leitlinien können bei der Umsetzung helfen, doch wer soll sie erarbeiten?
Viele Dienststellen und Unternehmen haben auf diese Fragen noch keine befriedigenden Antworten gefunden. Wir bieten Ihnen Unterstützung an.
Der Worksshop AGG: Die Beschwerdestelle wendet sich an diejenigen, die neu mit der Arbeit beginnen und wenig oder keine Vorkenntnisse mitbringen. Die Klärung der oben skizzierten Fragen ist ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit, ein weiterer die Erstellung einer Checkliste, die die Maßnamen zur Umsetzung des AGG in Betrieb und Dienststelle strukturiert. (Termine: 29.04.2013 in Nürnberg und 07.11.2013 in Dresden).
Dem gegenüber setzt der Workshop Das AGG in der Fallbearbeitung Kenntnisse des AGG voraus, denn es geht um folgenden Zusammenhang: Beschwerden über Benachteiligungen nach dem AGG erfolgen vorrangig aufgrund von Behinderung, Geschlecht oder Alter. Benachteiligungen am Arbeitsplatz finden in der Praxis aber in allen im Gesetz genannten Gründen und Formen statt – in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung.
Was ist in einem konkreten, akuten Fall zu tun, vor der Beschwerde und danach? In welcher Form müssen einzelne FunktionsträgerInnen aktiv werden? Was ist unter den vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen?
Anhand eines präsentierten Sachverhalts werden in diesem Workshop mögliche Vorgehensweisen beispielhaft erarbeitet, die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Verfahrensweisen analysiert. Die TeilnehmerInnen arbeiten an konkreten Fällen aus dem eigenen Arbeitsalltag. Die Rechtsprechung zum AGG wird in die Seminardiskussion einbezogen. (Termin: 05.02.2013 in Dortmund)
Ein Hinweis zum Schluss: Wissenswerte Informationen zum AGG erhalten Sie auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin, z. B. Broschüren mit Fallbeispielen. Die Antidiskriminierungsstelle bietet außerdem kostenlose telefonische Beratung an. http://www.antidiskriminierungsstelle.de