Das novellierte Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist im Artikel 2 zeitgleich mit dem medial
begleiteten Quotengesetz am 1.5.2015 in Kraft getreten.
Nach fast 14 Jahren Erfahrung und Rechtsprechung müssen sich Gleichstellungsbeauftragte und
Dienststellen in das novellierte Gesetz einarbeiten.
Neues, Verändertes, Altes – auch die im Vorfeld geführten Diskussionen werden die Auslegung
und Umsetzung mitbestimmen. Abzuwarten bleibt, wie die „Novellierungen“ im Alltag den
Gleichstellungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG berücksichtigen und vor allem in den Dienststellen erfüllen.
Selbstverständlich findet das novellierte BGleiG in allen gleichstellungsrechtlichen Seminaren
der TOP Akademie Anwendung.
In unserem Seminar „Das novellierte Gesetz: BGleiG 2015“ werden dargestellt
(1) die verabschiedeten Veränderungen gegenüber BGleiG 2001
(2) Regelungen für die zukünftige Erarbeitung der Gleichstellungspläne und
(3) Abschnitt 5 „Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau“.
Die voraussichtlich letzte Schulung dieser Art fand im Mai 2016 in Hannover statt.
Zukünftig können wir Ihnen das Thema „Das novellierte Gesetz: BGleiG 2015“ im Rahmen
einer Inhouse-Schulung zu einem Termin Ihrer Wahl anbieten.
Bitte sprechen Sie uns an, falls diese Schulungsform für Sie interessant sein könnte.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0231 / 56 77 888 -8 gerne zur Verfügung.