Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), seit 2006 in Kraft, soll Beschäftigte im Berufsleben vor Benachteiligung schützen. Arbeitgeber sind zur Prävention aufgerufen.
Aber wie könnte diese Prävention konkret aussehen? Beschäftigte haben das Recht sich zu beschweren – bei wem? Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Beschwerde anzunehmen, zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen. Eine Beschwerdestelle “ist einzurichten“. Ihre Ausstattung, ihre Rechte und Pflichten sowie die Rolle der Ansprechpersonen gilt es zu klären.
Diese und weitere Frage gilt es zu beantworten, um dem gemeinsamen Handeln eine Struktur zu geben. Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen oder Leitlinien sind hilfreich bei der Umsetzung und Verfahrensklärung vielfältiger Themen, die die Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen. So auch beim Thema Benachteiligung und der gesetzlichen Grundlage im AGG.
Immer wieder werden wir nach einer Mustervereinbarung gefragt. Natürlich gibt es die. Aber gerade beim AGG müssen alle betrieblichen Akteure gemeinsam klären, was mit einer zukünftigen Vereinbarung geregelt werden soll.
Die Frage ist,
– ob es in erster Linie um die Sensibilisierung der Beschäftigten für Thema und Verantwortlichkeiten geht
– oder um die Vereinbarung eines Verfahrens nach einer benachteiligenden Handlung und einer möglichen Beschwerde
– oder …
In unserem Workshop klären die Teilnehmenden miteinander die Motivation für das Abfassen einer Vereinbarung oder Leitlinie. Im Anschluss werden erste Schritte zu Struktur und (möglichen) Inhalten erarbeitet.
Workshop: Leitlininien zur Umsetzung des AGG
Basiswissen zur Erbeitung einer Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung
am 7. Juli 2022 in Braunschweig. Referentin ist Ute Wellner, Juristin + Mediatorin.
Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei susanne.zander@top-akademie.de