Auslagerung von Betriebsteilen, Spaltung von Betrieben, Fusionen, Organisationsänderungen, Änderung von Arbeits- und Produktionsabläufen. All diese Vorgänge werden vom Betriebsverfassungsgesetz unter dem Stichwort „Betriebsänderung“ zusammengefasst.
Vorhaben der Geschäftsleitung dieser Art ziehen vielfältige und umfassende Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nach sich. Aber bereits der Schritt zur Mitbestimmung, die Informationspflicht des Arbeitgebers, erfolgt meist sehr spät, wenn nicht zu spät.
Für die Betriebsräte bedeutet das, auf den „letzten Drücker“ sich mit der Materie vertraut machen zu müssen. Für Schulungen und die eigene Planung zur Vorgehensweise ist es häufig zu spät. So müssen Betriebsräte den Aktivitäten des Arbeitgebers oft tatenlos zusehen oder versuchen ohne das nötige Fachwissen Regelungen zu treffen.
Das muss nicht sein! Mit unserem Angebot „Soforthilfe“ erarbeiten erfahrene Referentinnen und Referenten mit dem Gremium die ersten Schritte zu einer qualifizierten Mitbestimmung. Und das zeitnah zur Anfrage, damit negative Auswirkungen durch Zeitverzug möglichst ausgeschlossen werden.
Ein weiterer Vorteil: Im weiteren Verlauf des Verfahrens können Sie auf Fachleute zurückgreifen, die bereits mit Ihren Problemen vertraut sind. Wie funktioniert das? Sie rufen uns an und wir organisieren zeitnah einen Workshop zum Festpreis.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sind Fragen offen geblieben?
Dann rufen Sie uns bitte an oder senden Sie eine E-Mail. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
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