Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), seit 2006 in Kraft, soll Beschäftigte im Berufsleben vor Benachteiligung schützen. Arbeitgeber sind zur Prävention aufgerufen.
Aber wie könnte diese Prävention konkret aussehen? Beschäftigte haben das Recht sich zu beschweren – bei wem?
Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber und Dienstherren dazu, die Beschwerde anzunehmen, zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen. Eine Beschwerdestelle “ist einzurichten“.
So weit, so gut. Aber wie soll die Beschwerdestelle ausgestattet sein? Über welche Rechte verfügt sie? Was genau sind ihre Pflichten? Und welche Rolle spielen die Ansprechperson(en) in der Beschwerdestelle? Vereinbarungen oder Leitlinien können bei der Umsetzung helfen, doch wer soll sie erarbeiten?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Workshop setzen sich mit diesen Fragen auseinander. Die Erstellung einer Checkliste, die die Maßnahmen zur Umsetzung des AGG in Betrieb und Dienststelle strukturiert, ist ein weiterer Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit.
Der Workshop wendet sich an Gleichbehandlungsbeauftragte, Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle sowie andere Funktionsträgerinnen und -träger, die an der Umsetzung des AGG beteiligt sind. Interessierte, die überlegen (oder aufgefordert wurden), die Tätigkeit in der Beschwerdestelle zu übernehmen, sind ebenfalls ausdrücklich angesprochen.
Workshop AGG: Die Beschwerdestelle
Ihre personelle Besetzung, ihre Rechte und Pflichten
am 7. Juni 2023 in Braunschweig.
Referentin ist Ute Wellner, Juristin + Mediatorin (BMWA), erfahren in Personalentwicklung und Qualifizierung, Beratung und Mediation. Ihre Tätigkeitsfelder sind u. a.: Arbeitsrecht, Gleichstellungs- und Frauenförderrecht des Bundes und der Länder, AGG, Thema Betriebskultur (sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz).
Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei susanne.zander@top-akademie.de