Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im August 2006 in Kraft getreten, hat anfangs für viel Verwirrung gesorgt. Inzwischen hat sich einiges geklärt. Das AGG will Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen vor Benachteiligung schützen. Von Arbeitgebern und Dienstherren verlangt das Gesetz aktives Handeln, sowohl im Sinne der Prävention, als auch um bereits erfolgte Benachteiligung zu unterbinden. Damit […]
Das AGG kommt zur Anwendung
Ein Urteil des LAG Köln stärk die Rechte schwangerer Frauen – und das auch in befristeten Arbeitverhältnissen. Das Gericht hat entschieden, dass auch eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht offenbaren muss, dass sie ebenfalls schwanger ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – ein Papiertiger?
Das AGG hat für viel Unruhe in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gesorgt. 2006 in Kraft getreten, soll das Gesetz Beschäftigte im Arbeitsleben vor Benachteiligung schützen. Arbeitgeber sind zur Prävention aufgerufen. Doch bei der Umsetzung in die Praxis stellen sich zahlreiche inhaltliche und organisatorische Fragen, auf die viele Dienststellen und Unternehmen noch keine befriedigenden Antworten gefunden haben. Wir bieten Ihnen Unterstützung an.