Zukünftig wird es in mehr Gleichstellungsbüros Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Der Gesetzgeber bestimmt seit dem 1.5.2015, dass bei einer Beschäftigtenzahl von 1.000 und mehr der Gleichstellungsbeauftragten mindestens eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter zuzuordnen ist.
Aber auch bei weniger als 1.000 Beschäftigten kann die Gleichstellungsbeauftragte personelle Unterstützung beantragen.
In unserem Seminar am 24. August 2023 in Unna diskutieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Aspekte bei der praktischen Umsetzung von § 29 Abs. 2 BGleiG zu berücksichtigen sind.
Themenschwerpunkte der Diskussion sind:
Das Auswahlverfahren
Die Aufgaben der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters
mögliche Besonderheiten im Verhältnis der Gleichstellungsbeauftragten zu
Mitarbeiterin / Mitarbeiter
Für weitere Informationen zu diesem Seminar sind wir gerne da. Sie erreichen uns mit einer eMail an susanne.zander@top-akademie.de